§ 1 Veranstaltung
Die Landesmeisterschaft CaniCross / DogScooter / Bikejöring (CC/DS/BJ) ist ein gemeinsamer Leistungswettbewerb der LV Hamburg und Schleswig-Holstein und dient der Ermittlung der schnellsten Läufer auf den Langstrecken im CC, im DS und im BJ in den jeweiligen Altersklassen gem. gültiger PO. Gleichzeitig ist es ein Qualifikationsturnier zur BSP CC/DS/BJ des DVG.
Die Landesmeisterschaft CC/DS/BJ findet an einem Samstag oder Sonntag zwischen dem 01. November und dem 31. Januar des Folgejahres statt. Vereine der LV HH und S.-H. können sich ab sofort um die Austragung bewerben. Der jährliche Wechsel der Austragung zwischen den LV ist anzustreben. In der Saison 2021/22 beginnt der LV HH mit der Ausrichtung.
Bewerbungen zur Vergabe der Ausrichtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV schriftlich eingegangen sein. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben. Sollte keine Bewerbung vorliegen, bemüht sich der LV um einen Ausrichter und beschließt den Zuschlag per Vorstandsbeschluss (Arbeitsgemeinschaften sind möglich).
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die gemeldeten Teilnehmer haben die Anweisungen des PL im Vorfeld und am Veranstaltungstermin zu befolgen.
Startberechtigt sind alle HF der teilnehmenden LV. Eine Qualifikation für diese Veranstaltung ist nicht vorgesehen. Verspätet eingegangene Meldungen werden nicht berücksichtigt. Der DVG-Meldeschein muss inhaltlich und formal korrekt (per PC) ausgefüllt sein. Meldeschluss ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Meldung ist ggf. auch über ein Onlinemeldeportal möglich, wenn der Ausrichter diese Möglichkeit anbietet. Die Einhaltung der Meldefrist bleibt davon unberührt.
Die Vorführung von läufigen Hündinnen erfolgt jeweils am Ende eines Laufes. Die Information über die Läufigkeit muss dem PL spätestens einen Tag vor der Veranstaltung gegeben werden.
Die Qualifikations- und Anmeldevorgaben zur DVG-BSP-CC regelt die entsprechende Ordnung des DVG.
§ 3 Austragungsmodus
Es werden folgende Disziplinen angeboten, wobei die Vorgaben gem. gültiger PO gelten:
a) CaniCross Langstrecke
b) DogScooter Langstrecke
c) Bikejöring Langstrecke
§ 4 Siegerehrung
Es findet eine getrennte Wertung der Teilnehmer aus dem LV HH und dem LV S.-H. statt. Die Siegerehrung hat entsprechend der Bedeutung der Veranstaltung in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Ausnahmegenehmigungen kann im Einzelfall nur der PL erteilen.
§ 5 Prüfungsleitung
Der PL ist der OfT des ausrichtenden LV. Sollte der OfT bei dieser Veranstaltung das Amt des PL nicht ausüben können, kann er die Leitung an eine geeignete Person delegieren. Der Fristschutzantrag wird vom ausrichtenden LV gestellt. Der PL ist für die Gesamtorganisation und für alle mit diesem Amt verbundenen Aufgaben verantwortlich. Er gibt die Einladung zur Veranstaltung an die Teilnehmer und die MV der teilnehmenden LV so schnell wie möglich nach Meldeschluss heraus.
§ 6 Leistungsrichter
Die Berufung erfolgt durch den OfT des ausrichtenden LV. Nach Möglichkeit sollte der OfT des nicht ausrichtenden LV als LR eingesetzt werden. Die Benachrichtigung des LR erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zehn Tage vor der LV-Meisterschaft CC. Der LR erhält eine Erinnerungsgabe.
§ 7 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Mit der Abgabe der Bewerbung garantiert der Bewerber die Erfüllung des folgenden Forderungskataloges, auch wenn die Forderungen zum Wohle der Hunde über die Bestimmungen der geltenden PO hinausgehen.
Der ausrichtende MV stimmt alle wesentlichen Fragen in der Vorbereitungsphase der Veranstaltung mit dem PL ab. Angestrebt wird eine harmonische Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer und die MV werden in Absprache mit dem PL mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen rechtzeitig versorgt. Darüber hinaus ist der Ausrichter für die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen. Der Ausrichter erstellt einen Ablaufplan/Zeitplan in Absprache mit dem OfT. Der Ausrichter hat den OfT rechtzeitig und laufend über den jeweiligen Stand seiner Vorbereitungen zu unterrichten.
Der ausrichtende MV stellt in Absprache mit dem PL ausreichend verantwortungsbewusste Sportfreunde zur Durchführung der Veranstaltung und einen qualifizierten Organisationsleiter sowie die benötigten Geländestrecken bereit. Er stellt die zur Durchführung des Turniers notwendigen Geräte und Utensilien gem. gültiger PO und weitere technische Geräte wie Hard- und Software zur Durchführung, Abwicklung und Auswertung des Wettkampfs zur Verfügung. Er sorgt für sanitäre Anlagen und organisiert eine angemessene Bewirtung der Teilnehmer und Gäste. Des Weiteren sorgt er für ausreichende Parkmöglichkeiten für die Zuschauer und einen Hundeführerparkplatz.
Der Ausrichter stellt die einmalig zu vergebenden Pokale, die Urkunden, die Startnummern, Siegerpodeste und eine Lautsprecheranlage. Er sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen. Der Ausrichter ist abgesehen von der sportlichen Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich autark.
§ 8 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Er ist verantwortlich für den Abschluss aller nötigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht).
§ 9 Kostenregelungen
Die Kostenregelung richtet sich nach der Kostenordnung des jeweils ausrichtenden LV. Für den LV S.-H. als Ausrichter gilt:
Das Startgeld erhält der Ausrichter. Die Startgeldhöhe orientiert sich an den aktuell üblichen Startgeldern im LV und wird durch den ausrichtenden MV in der Ausschreibung bekanntgegeben. Es gilt für Teilnehmer mit einem Hund. Für jeden weiteren Hund muss das Startgeld erneut gezahlt werden. Das Startgeld muss gezahlt werden, wenn der Teilnehmer sich schriftlich angemeldet und sich bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet hat.
Der LV stellt dem Ausrichter einen Zuschuss laut Kostenordnung für die Veranstaltung zur Verfügung. Die Kosten für den LR übernimmt der Ausrichter gemäß der LV-Bestimmung sowie Urkunden, Pokale und eventuell Erinnerungsgaben für die Teilnehmer. Die Kosten für den PL übernimmt der LV.
Für das Jahr, in dem die Veranstaltung im LV HH stattfindet, übernimmt der LV S.-H. die Kosten für Urkunden für alle Teilnehmer aus dem LV S.-H. und für die Erstplatzierten aus dem LV S.-H. Pokale o. ä. im üblichen Rahmen (Pokale nur für die Disziplinen, deren Sieger sich jeweils zur DVG/BSP CC/DS/BJ qualifizieren). Dies gilt auch für den LV HH in dem Jahr, in dem die Veranstaltung im LV S.-H. stattfindet.
§ 10 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfT. Überörtlich ist der OfT/LV zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 11 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer aus dem LV S.-H. an der DVG-BSP zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der DVG-BSP und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.).