§ 1 Veranstaltung
Der LV veranstaltet jährlich eine LV-Agility-Meisterschaft. Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr, ausgetragen nach den Maßgaben der jeweils gültigen PO in den Stufen A3 und JP3 als Kombination. Sie dient zur Ermittlung des Landesmeisters Agility und des Landesmeister Jugend Agility, den nach der geltenden Prüfungsordnung (PO) bestimmten Größenklassen.
Die Veranstaltung muss bis zum 30. Juni des Jahres stattfinden (Meldeschluss der BSP). LV-Agility-Meisterschaft kann als offenes Turnier durchgeführt werden. Die Bewerbung zur Vergabe der Ausrichtung muss spätestens sechs Wochen vor der Delegiertentagung beim 1. Vorsitzenden des LV über den OfA des LV schriftlich eingereicht werden. Die Veranstaltung wird auf der Delegiertentagung für das Folgejahr per Abstimmung vergeben.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Qualifikation
Teilnahmeberechtigt ist jedes Team der Klasse A3. Die Mitgliedschaft in einem MV des LV S.-H. muss nachgewiesen werden und der Hund muss eine gültige Leistungsurkunde eines MV aus dem LV S.-H. haben.
Die Meldung über ein Online-Meldeportal und die Zahlung des Meldegeldes werden in der jährlichen Ausschreibung geregelt. Nachmeldungen und Ummeldungen sind am Wettkampftage nicht möglich. Anmeldungen zu weiterführenden Qualifikationsprüfungen müssen über ein Online-Meldesystem gemeldet werden. Jeder Teilnehmer muss die z. Zt. gültige, vom LV festgelegte Qualifikation erfüllen. Der Qualifikationszeitraum beginnt nach der vergangenen LV-Agility-Meisterschaft und endet mit dem Meldeschluss zur nächsten LV-Agility-Meisterschaft.
§ 6 Titelvergabe und Austragungsmodus
Die Titel „Landesmeister Schleswig-Holstein“ und „Landesmeister Jugend Schleswig-Holstein“ werden in den nach der PO jeweils geltenden Kategorien in der Leistungsklasse A3 vergeben.
Die Landessieger Agility und Landessieger Jugend Agility werden am Turniertag aus dem Gesamtergebnis eines A-Laufes und eines Jumping ermittelt. Im Falle eines fehlenden Kombinationsergebnisses, wird das Ergebnis des A-Laufes verwendet. Sollte auch hier kein Ergebnis erzielt werden können, wird der Jumping herangezogen.
§ 4 Prüfungsleitung und Leistungsrichter
PL ist der OfA oder eine von ihm eingesetzte geeignete Vertretung. Entsprechend der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer werden dem Ausrichter vom OfA/DVG ein oder mehrere LR benannt. Die Benachrichtigung des (der) LR erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung durch den OfA/LV. Der (Die) LR erhalten eine Erinnerungsgabe.
§ 5 Pflichten des ausrichtenden Vereins
Den Terminschutzantrag stellt der Ausrichter mindestens zehn Wochen vor der Veranstaltung. Die Sicherstellung der leiblichen Belange und ausreichender sanitärer Anlagen für die Teilnehmer und Zuschauer obliegt dem Ausrichter. Darüber hinaus ist der Ausrichter für eine Starterliste und die Herausgabe eines würdigen Plakates verantwortlich. Das Plakat muss auf den Veranstalter (LV S.-H.) hinweisen und wird als E-Mail an die Vereine verschickt. Die Teilnehmer erhalten eine Starterliste vom Ausrichter.
Die technische Leitung der Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Seine Aufgaben sind:
• die Erstellung von Teilnehmer- und Starterlisten
• die Beschaffung aller erforderlichen Agility-Geräte zur Durchführung des Wettkampfes nach den Vorschriften der jeweils gültigen PO inklusive der notwendigen Geräte zur Durchführung von elektronischer Zeitmessung
• die Bereitstellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung der LV Agility-Meisterschaft (Wettkampfbüro, Sprecher, Zeitnehmer, Schreiber, Parcourshelfer, Parcoursbauer usw.)
• die Bereithaltung einer Lautsprecheranlage, usw.
Der Ausrichter sorgt für die Einhaltung aller amtstierärztlichen Bestimmungen.
§ 6 Pflichten des LV
Der LV unterstützt den Ausrichter in allen Belangen. Er hält über den PL ständig Kontakt. Der LV klärt vor der jeweiligen Veranstaltung die haftungsrechtlichen Fragen ab und schließt gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung für diese Veranstaltung ab (z. B. Haftpflicht).
Der LV ist zuständig für die Beschaffung der Ehrenpreise und Urkunden. Die Beschaffung wird in der Regel jedoch, in Absprache mit dem OfA, an den Ausrichter delegiert. In diesem Fall erhält der Ausrichter den Zuschuss für die Veranstaltung laut Kostenordnung.
§ 7 Kostenregelung
Das Meldegeld muss gezahlt werden, wenn der Teilnehmer sich schriftlich angemeldet und sich bis zum Meldeschluss nicht abgemeldet hat. Das Meldegeld je Team erhält der Ausrichter. Die Auslagen der LR zahlt der Ausrichter. Die Kosten des PL trägt der LV.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilungen vor und nach der Veranstaltung an die örtliche Presse erfolgen durch den Ausrichter oder nach Absprache mit dem OfÖ. Überörtlich ist der OfÖ zuständig. Ein Bericht über die Veranstaltung im Verbandsorgan wird vom PL gefertigt und über den OfÖ/LV dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des DVG zugesandt.
§ 9 Verschiedenes
Laut Kostenordnung des DVG ist der LV für die Entschädigung der Teilnehmer an der BSP zuständig. Der LV setzt einen Mannschaftsführer ein. Der LV zahlt an die qualifizierten Teilnehmer der BSP und an den Mannschaftsführer einen Pauschalbetrag und die entsprechenden Fahrtkosten (siehe Kostenordnung des LV S.-H.). Für alle weiterführenden Veranstaltungen sind die entsprechenden Verbände zuständig.